persönlicher Kommentar
Heimat bewahren - Flächenfraß in Bayern stoppen
Kommentar unseres ÖDP-Direktkandidaten Peter Sturm
Bayern ist Spitze,so tönt es täglich über die Medien. Was viele nicht wissen:
Bayern ist bundesweit Spitzenreiter im Flächenfraß.
Die CSU zusammen mit den Freien Wählern sind nicht in der Lage, den Verbrauch unserer wertvollsten Ressourcen, von schöner Heimat und Boden zu stoppen. Dieser Entwicklung liegen politische Fehlentscheidungen zugrunde, die weiter den Flächenfraß, Landschaftszerstörung, Zerschneidung und Bodenversiegelung vorantreiben. Die Regierungskoalition ist bisher nicht in der Lage, den Bürgermeisterwettbewerb um Gewerbesteuerzahler und Wohnbürger zu beenden. Dass der Flächenverbrauch über die Flächennutzungsplanung sogar in Regionen mit seit Jahren sinkender Bevölkerung nicht wirksam begrenzt wird zeigt die Planlosigkeit und den fehlenden Mut zu klaren politischen Leitplanken.
Wofür Flächenverbrauch?
Über 10 Hektar unbebauter Fläche wurden in Bayern 2021 täglich „verbraucht“. Das entspricht einer Größe von etwa 15 Fußballfeldern nach FIFA-Standard. Rund die Hälfte davon wurden für Siedlungszwecke genutzt, ein Viertel für Straßen- und Verkehrswege sowie ein weiteres Viertel für Gewerbe- und Industrieflächen. Wohn- und Gewerbegebiete schießen wie Pilze aus dem Boden. Der Flächenfraß Bayern ist eines der größten regionalen Umweltprobleme unserer Zeit.
Wo liegen die Fehler bei den Ursachen des Flächenverbrauchs in Bayern?
Fehler Nr. 1: Die CSU verlagert die Landesplanung an das Finanzministerium. Dreißig Jahre lang war die Landesplanung dem bundesweit ersten Umweltministerium zugeordnet. Bayern war zu dieser Zeit Vorreiter und bundesweit Vorbild für eine Entwicklung, die versuchte, Natur, Umwelt und Wirtschaft zusammen zu bringen. Die ehemalige Vorreiterrolle wurde durch die Zuordnung der Landesplanung zum Finanzministerium verspielt; die planerischen Fehlentwicklungen sind unübersehbar.
Fehler Nr. 2: CSU/FW beschleunigen den Flächenverbrauch seit 2017 durch das Lockern des sogenannten Anbindegebots im Landesentwicklungsplan. Damit wird Bauen von Gewerbegebieten auf der grünen Wiese erleichtert! Gewerbegebiete können nun auch ohne direkte Anbindung an eine Gemeinde genehmigt werden. Es genügt bereits das Vorhandensein einer Autobahnabfahrt, einer vierspurigen Bundesstraße oder eines Bahnanschlusses.
Fehler Nr. 3: Einführung des Paragrafen 13b Baugesetzbuch 2017, der den Kommunen die beschleunigte Ausweisung von Bebauungsplänen im Außenbereich u.a. ohne Umweltprüfung und Ausweisung von Ausgleichsflächen ermöglicht.
Fehler Nr. 4: Zahlentrickserei in der Öffentlichkeit. Die anderen 15 Bundesländer reduzieren ihren Verbrauch, Bayern ändert die Statistik. Eine neue Berechnungsmethode seit 2015 zeigt bei direktem Vergleich der beiden Berechnungsmethoden, dass sich seit 2001 so gut wie nichts geändert hat (siehe Abbildung): Bayern liegt weiterhin im Flächenverbrauch über allen Bundesländern.
Fehler Nr. 5: Täuschung der Öffentlichkeit durch Vorspielen politischen Handelns. Statt politisch zu handeln wird freiwilliges Flächensparen durch ein Bündnis für Flächensparen zelebriert. Ohne politisches Handeln läuft der Flächenverbrauch ungebremst immer weiter.
Wichtige Leitplanken für einen sorgsameren Umgang mit Heimat und Boden sind
Rückführung der Landesplanung vom Finanzministerium an das Umweltministerium, wo sie fast 30 Jahre lang, seit Bestehen des Ministeriums, angesiedelt war.
Festschreibung eines Zielwertes für Flächenverbrauch im Landesentwicklungsprogramm Bayern: Reduktion des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar pro Tag im Jahr 2025 und als mittelfristiges Ziel bis 2030 kein weiterer Verbrauch neuer Flächen in Bayern ohne Renaturierung überbauter Fläche an anderer Stelle.
Verpflichtendes Flächenressourcenmanagement mit Baulücken- und Brachflächenkataster; gemeindliches Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, praxisgerechte Ausgestaltung des Instandsetzungs- und Rückbaugebots, abgestufte Entzugsmöglichkeit von Bauruinen, rechtliche Absicherung von Tiefgaragenfestsetzungen.
Flächenverträglichkeitsprüfung bei großflächigen Bauvorhaben. Der Investor muss nachweisen, ob sein Betriebskonzept in mehrgeschossiger Bauweise möglich ist. Bei größeren Bauvorhaben sind Stellplätze mehrstöckig oder in Tiefgaragen auszuweisen.
Straßenneubauten nur mehr in begründeten Ausnahmefällen.
Bayern muss sich für die Abschaffung des Paragrafen 13b Baugesetzbuch einsetzen, der die Ausweisung von Bebauungsplänen im Außenbereich u.a. ohne Umweltprüfung und Ausweisung von Ausgleichsflächen ermöglicht.
Bestandsschutz und -modernisierung vor Neubau.
Wichtiger Hinweis:
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